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Peggy Zarpentin und Peter Schnoor |
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Notdienst für Kleintiere Veränderungen im Notdienst für Kleintiere ab 01. März 2024 Ab 01. März 2024 gibt es weitreichende Veränderungen in der Notdienstversorgung für Kleintiere. Hintergrund ist, dass alle Tierarztpraxen, die Kleintiere betreuen in dieses Notdienstsystem einbezogen werden und damit die Versorgung in allen Landesbereichen gewährleistet wird. Durch die Unterteilung in acht Distrikte, haben acht Tierarztpraxen landesweit am Tag Notdienst. Eventuell müssen Sie mit längeren Anfahrtszeiten als gewohnt rechnen. Auch ein erhöhtes Patientenaufkommen in den Praxen durch größerer Bereiche ist möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter www. vetnotdienst.de und im Notdienstflyer. Die Tierklinik Schwerin wird unter dem Namen Tiergesundheitszentrum Schwerin-Neumühle (TGZ Schwerin) ohne Klinikstatus weiter geführt und bietet keinen nächtlichen Notdienst mehr an. Regelung der Notdienstabrechnung für Tierärzte
(Tierärztliche Gebührenordnung, GOT § 4, vom 15.08.22) - Es muss bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten eine pauschale Notdienstgebühr von 50 Euro netto berechnet werden.
- Für die dazu kommenenden tierärztlichen Leistungen muss
mindestens der zweifache Satz der GOT abgerechnet werden.
- Für Hausbesuche im Notdienst wird mindestens eine Besuchsgebühr von 69 Euro netto fällig. Dazu kommt eine Wegegeld von 3,50 Euro netto pro Doppelkilometer, mindestens aber 13 Euro netto pro Anfahrt.
Zu welchen Zeiten sind Notdienstgebühren fällig?
- wochentags von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages
- am Wochenende und an gesetzliche Feiertagen 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr Die regulären Sprechzeiten in unserer Praxis nachmittags bis 19.00 Uhr und samstags 10.00 Uhr - 12.00 Uhr sind keine Notdienstzeit. |